Unternehmerisches Scheitern ist nicht selten gleichbedeutetend mit Konkurs – hier einige Hinweise um das Schlimmste zu verhindern.

Auch wenn niemand gern darüber spricht, Konkurse sind eine Realität: Rund 4’000 insolvenzbedingte Firmenpleiten gab es 2010 in der Schweiz. Der Abschwung im Gefolge der Finanzkrise hat dazu das seinige beigetragen. Gleichzeitig ist das Klima aber inzwischen eines, in dem gescheiterte Unternehmer nicht mehr auf dem bleibenden Stigma des Versagens behaftet werden, wie früher oft der Fall.

Rechtsanwalt Martin Steiger hat beruflich oft mit Jungunternehmern zu tun. Auch er ist der Meinung, dass im momentanen wirtschaftlichen Umfeld Firmenkonkurse von Jungunternehmern grundsätzlich auf Verständnis stossen. Vorausgesetzt natürlich, dass diese nicht unter dubiosen Umständen stattfinden.

Das kann sich auch volkwirtschaftlich rechnen: Eine wohlwollendere Wahrnehmung einmal gescheiterter Unternehmer erleichtert diesen einen Neuanfang und eine zweite Chance. Dazu beitragen können auch folgende Punkte.

Rechtsform ist kritisch
Wer als Einzelunternehmer geschäftet und ohne eine entsprechende Rechtsform mit Haftungsbegrenzung in Schwierigkeiten kommt, dem droht der Privatkonkurs. Das kann eine lebenslange Verschuldung bedeuten, da Schuldscheine unter Umständen auch über die üblichen 20 Jahre hinaus gültig sein können: Schuldner werden hierzulande im internationalen Vergleich hart angefasst. Ausserdem sorgen die Einträge bei Betreibungsregistern und Kreditauskunfteien dafür, dass ein neues Bankkonto oder ein Gründungskredit praktisch unmöglich werden.

Wenn es also finanziell irgendwie möglich ist, sollte man sich auf keinen Fall als unbegrenzt haftende Privatperson selbständig machen: Mindestens die Gründung einer GmbH ist darum aus Sicherheitsgründen Pflicht.

Schnell reagieren
Aktuelle Studien zeigen, dass Unternehmer in Schwierigkeiten tendenziell zu lange abwarten. Entweder wird nicht genug entschlossen saniert oder man wartet, bis alle Reserven aufgezehrt sind. Gerade wenn Unternehmer eine Aufgabe als persönliches Versagen deuten, tendieren sie in Krisen zu (zu) zögerlichem Verhalten. Untersuchungen verbinden dieses Problem mit einer „fehlenden Kultur des Scheiterns“. Bei solchen Konkurseröffnungen sind dann oft die Aktiven schon so sehr zusammengeschmolzen, dass die Gläubiger im Regen stehen bleiben – diese also unnötig stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Um auf diese Weise nicht einen zusätzlichen Reputationsschaden davon zu tragen, ist es wichtig zu handeln statt lange abzuwarten.

Wer nachweislich alles getan hat, um den Konkurs noch abzuwenden statt das Unvermeidliche vor sich her zu schieben, findet später einfacher wieder Vertrauen.

Rechthilfe beiziehen
Wenn es hart auf hart kommt, rechtzeitig professionelle Hilfe und Rechtberatung suchen. Ein Beispiel, warum dies wichtig ist: Welche offenen Forderungen in einer finanziellen Krisensituation in welcher Reihenfolge berücksichtigt werden müssen, ist gesetzlich geregelt. Daher ist es ratsam, sich entsprechend zu informieren. Sonst gerät man leicht zusätzlich in die Bedrouille, indem man die entsprechenden Paragrafen verletzt.

Und selbstverständlich gilt: Auch wenn die Versuchung noch so gross ist, zum Beispiel weil Sie mit einem Lieferanten persönlich befreundet sind – behandeln Sie auf keinen Fall einzelne Gläubiger prioritär. Das gilt als Straftat und kann Sie teuer zu stehen kommen. Eine kleine Übersicht zur Gesetzeslage bietet diese Seite.

Bild: TheTruthAbout (CC-Lizenz)