AG, GmbH, gründen mit oder ohne Sacheinlage – was für Kosten fallen da an? Unser Gastautor erklärt, womit man rechnen muss.

Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt

Rechtstipps für StartupsWieviel Geld man für eine Firmengründung in die Hand nehmen muss, darum dreht sich unsere neueste Leserfrage:

«Gründung einer AG oder GmbH: was sind die Kosten, wie hoch ist der Aufwand, was sind die späteren Konsequenzen und gibt es für die Führung der AG teure Vorschriften, die viel Geld kosten, da man Experten benötigt?»

Die Kosten der Gründung einer Kapitalgesellschaft wie einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) lässt sich nicht pauschal benennen. Die Gründungskosten hängen von zahlreichen Faktoren ab. Beratung durch Fachpersonen und die Höhe des Aktien- beziehungsweise Stammkapitals können zu einer erheblichen Steigerung der Gründungskosten führen.

Die Kosten für die Gründung einer AG oder GmbH unterscheiden sich, abgesehen vom notwendigen Gründungskapital, nicht erheblich. Bei der Bargründung einer Kapitalgesellschaft mit Minimalkapital – 100’000 Franken für eine AG und 20’000 Franken für eine GmbH –, fallen insbesondere folgende Kosten an: 

Handelsregister- und Notariatsgebühren

Handelsregister- und Notariatsgebühren lassen sich nicht vermeiden. Die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister sind nicht verhandelbar und betragen üblicherweise zwischen 800 und 1’000 Franken. Weitere Kosten entstehen durch den Kapitalzuschlag für ein allenfalls hohes Gründungskapital oder für zusätzliche Dienstleistungen wie Vorprüfungen oder Express-Dienste.

Variabel sind hingegen die Kosten für Beglaubigungen und öffentliche Beurkundungen durch einen Notar, da die Tarife je nach Kanton unterschiedlich ausgestaltet und teilweise verhandelbar sind. Die Kosten betragen etwa 500 Franken oder mehr. In einfachen Verhältnissen sind allerdings auch Kantone mit Amtsnotariat und festen Tarifen üblicherweise konkurrenzfähig.

Mit breit formulierten Statuten kann man sicherstellen, dass zu einem späteren Zeitpunkt keine Statutenänderungen mit erneuten Kosten für Handelsregister und Notar notwendig werden.

Bankgebühren

Ein Kapitaleinzahlungskonto lässt sich ebenfalls nicht vermeiden, doch sind die Bankgebühren verhandelbar. Viele Banken erlassen die entsprechenden Gebühren bei einer bestehenden Bankkundenbeziehung oder erstatten die Gebühren zurück, wenn nach erfolgter Gründung ein Geschäftskonto eröffnet wird. Ansonsten bewegen sich die Gebühren für ein Kapitaleinzahlungskonto im Bereich von maximal einigen 100 Franken.

Beratungskosten

Beratungskosten glauben viele Unternehmensgründer vermeiden zu können. In einfachen Verhältnissen ist es tatsächlich möglich, die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit Hilfe von Ratgeberliteratur und Vorlagen von Handelsregisterämtern und Notariaten korrekt durchzuführen. Bei solchen Informationen und Vorlagen muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sie der aktuellen Rechtslage entsprechen. Für einfache Verhältnisse gibt es ausserdem zahlreiche Online-Anbieter, die Gründungen zu attraktiven Konditionen anbieten.

Ohne einfache Verhältnisse oder bei Spezialfragen ist Beratung durch Fachpersonen wie Rechtsanwälte, Treuhänder oder sonstige qualifizierte Berater empfehlenswert. Beispiele dafür sind Fragen zur Ausgestaltung der Kapitalgesellschaft über die Statuten oder bei einer AG über einen Aktionärsbindungsvertrag (ABV), zu Steuern und Sozialversicherungen, zum Arbeitsrecht oder zur Gründung mit Sacheinlagen. Viele Unternehmensgründer lassen sich auch durch Fachpersonen beraten, weil sie die verfügbare Zeit für ihre Kernkompetenz als Gründer und Unternehmer einsetzen möchten.

Fachberatung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten ist verhandelbar, richtet sich letztlich aber nach dem notwendigen Zeitaufwand für Abklärungen und Beratung. Bei Pauschalangeboten muss geprüft werden, welche Leistungen im Angebot tatsächlich enthalten sind. Je nach Beratungsbedarf liegen die Kosten dafür in der Höhe ab einigen 1’000 Franken, für die Prüfung einer Sacheinlagegründung verrechnen die dafür zugelassenen Revisoren ab 500 bis mehrere 1’000 Franken je nach Umfang der Sacheinlage.

Gründungskosten ab einigen 1’000 Franken

Im Ergebnis betragen die Gründungskosten für eine Kapitalgesellschaft mit Minimalkapital und einfachen Verhältnissen in der Schweiz schätzungsweise mindestens 2’000 bis 3’000 Franken Franken. Bei Beratung durch Fachpersonen bewegen sich die Mindestkosten in Höhe von 5’000 Franken, je nach Beratungsbedarf auch deutlich höher.

Handfeste rechtliche Tipps vom Profi zu einem Startup-Thema gibt es regelmässig in der Rubrik «Recht für Startups». Wer eine Frage als Themenvorschlag für unseren Gastautor unterbringen möchte, tut dies am besten via die Tippsbox.

Zum Autor: Martin Steiger studierte an der Universität St.Gallen (HSG) und ist langjähriger Anwalt für Recht im digitalen Raum. Die Schwerpunkte seiner Anwaltskanzlei in Zürich liegen im IT-, Immaterialgüter- und Medienrecht. In seiner Freizeit engagiert er sich unter anderem bei der Digitalen Gesellschaft und bei TEDxZurich.

Im Zweifelsfall, bei Unklarheiten und für Abklärungen im Einzelnen empfiehlt sich die Beratung durch eine Fachperson wie beispielsweise einen Rechtsanwalt.