Der Kanton Zürich meldet sich zurück als attraktiver Standort für Startups mit internationaler Ausstrahlung und Wachstumsambitionen. Anfänglich hat Regierungsrat Stocker sich hinter seine übermotivierten Steuerbeamten gestellt und die Zürcher Innovation zur Besteuerung von Startups aufgrund von Finanzierungsrunden gestützt. Durch den politisch breit abgestützten Protest ist er nochmals über die Bücher gegangen. Der am 1. November kommunizierte Entscheid, die anfangs Jahr eingeführte Praxis rückgängig zu machen, zeugt von Weitsicht und Führungsstärke.

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Der Sitzwechsel in Nachbarkantone oder ins Ausland war ein Dauertraktandum an den Verwaltungsratssitzungen von stark wachsenden Hightech-Startups im Kanton Zürich. Bei grösseren Finanzierungsrunden durch Venture Capital-Investoren drohte den Gründern aufgrund der neuen Zürcher Steuerpraxis der finanzielle Ruin. Auch Business Angel, d.h. Privatinvestoren in der Startphase, waren betroffen und hätten enorme Vermögenssteuern aufgrund fiktiver Firmenbewertungen bezahlen müssen. Konsequenz: Prominente Startup-Gründer haben den Kanton Zürich verlassen, ETH-Spin-offs haben in Nachbarkantonen gegründet und langjährige Business Angels haben aufgehört, in Zürcher Startups zu investieren.

Betroffen waren die vielversprechendsten Zürcher Startups
Stossend war von Beginn weg, dass mit der Einführung von Finanzierungsrundenwerten als Bewertungsbasis für den Steuerwert eines Startups eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen KMU Einzug gehalten hat. Nur wer für ein starkes Wachstum oder die Internationalisierung auf grosse Beträge von Venture Capital Investoren angewiesen war, war betroffen. Damit hat die neue Zürcher Steuerpraxis ausgerechnet die vielversprechendsten und besten Hightech-Startups bestraft, welche das grösste Wachstum an qualifizierten Arbeitsplätzen versprechen.

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Ernst Stocker zieht die Notbremse und bodigt die Zürcher Startup-Steuer.

Stocker betätigt Notbremse
Über den Sommer wurde rasch klar, dass der Kanton Zürich mit seiner Steuerpraxis keine Nachahmer in anderen Kantonen finden würde. Der Protest im Startup-Ökosystem war unüberhörbar und breit abgestützt: Neben den betroffenen Startups haben alle relevanten Institutionen und Verbände bei Regierungsrat Stocker interveniert. Nach Anhörung aller betroffenen Parteien hat er in dieser für die Startup-Szene entscheidenden Sache die Notbremse betätigt.

Hintertürchen für die Steuerbehörden?
Bis zum Vorliegen von repräsentativen Geschäftsergebnissen entspricht der Vermögenssteuerwert von Anteilen an Startup-Gesellschaften, d. h. an Kapitalgesellschaften mit einem innovativen (üblicherweise technologiegetriebenen) und skalierbaren Geschäftsmodell, das sich im Aufbau befindet, dem Substanzwert. Es kann aufgrund der – im Vergleich zu anderen Unternehmen – sehr hohen Bewertungsunsicherheiten nicht auf die von Investoren bei Finanzierungsrunden bezahlten Preise abgestellt werden. Weiter heisst es: „Investorenpreise sind nur massgebend, wenn sie nach Abschluss der Aufbauphase bezahlt werden. Vorbehalten bleiben Fälle, in welchen das Abstellen auf den Substanzwert aufgrund besonderer Umstände zu einem widersprüchlichen Ergebnis führen würde.“ Aufgrund der unklaren Begriffe „repräsentative Geschäftsergebnisse“, „Aufbauphase“ und „besondere Umstände“ bleibt abzuwarten, wie sich die Praxis konkret entwickelt.

Gute Rahmenbedingungen für Startups dank weitsichtigen Politikern
Ein besonderer Dank gebührt zahlreichen Parlamentariern auf kantonaler und nationaler Ebene, welche sich in dieser Sache engagiert und sich gegen die verfehlte Steuerpolitik zulasten der Startups eingesetzt haben. An vorderster Front haben gekämpft: Kantonsrätin Judith Bellaiche (glp) mit der Motion vom 23. Mai 2016 zur Besteuerung von Startups und die Kantonsräte Alex Gantner (FDP), Roger Liebi (SVP) und Jean-Philippe Pinto (CVP) mit dem dringlichen Postulat vom 23. Mai 2016 zur Bewertung von neugegründeten Gesellschaften mit Sitz im Kanton Zürich).

Das mediale Interesse ist gross. So haben bereits NZZ, Tagesanzeiger und RTS darüber berichtet.

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