Die Wirtschaftskommission des Ständerates hat der Initiative vom Zürcher Ständerat Ruedi Noser zugestimmt. Es geht darum, einen einheitlichen Rahmen für die Besteuerung von Mitarbeiteraktien und -optionen bei Startups zu schaffen und die Belastung zu senken.

Da bei Startups ganz besondere Verhältnisse herrschen, wie zum Beispiel wenig oder kein Umsatz, niedrige Löhne aber Beteiligungsprogramme für Mitarbeitende sowie hohe Bewertungen auf dem Papier auf der Basis von Finanzierungsrunden, kann die übliche Besteuerungspraxis bei den jungen Unternehmen zu absurden Folgen führen oder sie zumindest behindern. Somit ist das Thema der Besteuerung von Startup-Aktien allgegenwärtig und unumstritten top aktuell. Bereits vor einem Jahr versuchte Zürcher SP Nationalrätin Jacqueline Badran die Situation auf Bundeseben zu verändern, jedoch wurde ihr Vorstoss, vor allem wegen Parteizugehörigkeit, vom Parlament abgelehnt.

Mehr Erfolg hatte nun Ruedi Noser, dessen Parlamentarische Initiative von der zuständigen Kommission des Ständerats knapp zugestimmt wurde. Karim Maizar von der Wirtschaftskanzlei Kellerhals Carrad erzählt was dies den Startups bringen könnte. Folgende Forderungen umfasst die Initiative:

  1. Mitarbeitende von Jungunternehmen profitieren vom Grundsatz des steuerfreien Kapitalgewinns und können ihre Aktien steuerfrei verkaufen, wenn sie die Aktien mindestens fünf Jahre gehalten haben. „Damit wäre eine Praxis, die heute unter gewissen Bedingungen schon in gewissen Kantonen gilt, auf Bundesebene festgeschrieben und die unterschiedliche Praxis in den Kantonen würde der Vergangenheit angehören“, erläutert Maizar.
  2. Der Verkehrswert der Mitarbeiteraktien wird nicht aufgrund von Finanzierungsrunden oder Aktienverkäufen bestimmt, sondern nach dem Eigenkapital des Unternehmens. Um in den Genuss dieser Berechnungsmethode für die Bewertung zu kommen, müssen Startups einen Antrag stellen. Danach gilt die Berechnungsmethode für sieben Jahre. „Damit wäre ebenfalls eine einheitliche Regelung geschaffen, die über sieben Jahre ausschliesst, dass die Bewertungen aus Finanzierungsrunden für die Berechnung von Steuern herangezogen werden“, erklärt Maizar.
  3. Mitarbeiteroptionen werden bei der Ausübung nur zu 50 Prozent besteuert. „Dies ist eine deutliche steuerliche Entlastung bei den Optionen“, unterstreicht Maizar.

Im Allgemeinen beurteilt Karim Maizar den Vorstoss von Ruedi Noser positiv. Durch ihn würde ein einheitlicher Rahmen auf Bundesebene geschaffen, der die Rahmenbedingen für Startups in der Schweiz attraktiver machen würde. Maizar sieht jedoch auch zwei Kritikpunkte. Zum einen könnte die Sieben-Jahres-Frist insbesondere für Life-Sciences-Startups zu kurz sein. Zum anderen besteht bei der Entlastung der Mitarbeiteroptionen eine schwierig zu verstehende Bevorzugung von Mitarbeiteroptionen gegenüber Mitarbeiteraktien; in seinen Augen würde diese dazu führen, dass Mitarbeiteraktien kaum mehr ausgegeben würden. Das Geschäft kommt nun zuerst in den Ständerat.

 

Quelle: startupticker.ch