Bundeshaus in Bern

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes verabschiedet. Mit dem sogenannten „Limited Qualified Investor Fund“ soll eine Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet.

Das Projekt „Limited Qualified Investor Fund“ sei ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Standorts für Fonds- und Asset-Management und zur Stärkung des Schweizer Finanzplatzes, schreibt die Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA) in einer Medienmitteilung vom Mittwoch dem 12.08.2020.

Die Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat hatte sich wegen der aktuellen Corona-Situation verzögert. Damit die Schweiz möglichst schnell von dieser Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit profitieren könne, sei es umso wichtiger, dass die Vorlage nun vom Parlament zügig behandelt und verabschiedet werde, so die SFAMA.

Kern der Vorlage ist es, eine flexible kollektive Kapitalanlage nach Schweizer Recht zur Verfügung zu stellen, welche keiner Genehmigungspflicht durch die FINMA unterliegt und damit erheblich schneller und kostengünstiger aufgesetzt werden kann. Gleichzeitig soll dieses innovative Produkt, welches nur qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern offen stehen soll, die gewohnte Qualität und Sicherheit gewährleisten: Beim Asset Manager bzw. bei der Fondsleitung dieser Fonds muss es sich zwingend um ein FINMA-überwachtes Institut handeln.

Diese indirekte Aufsicht trage dem Kundenschutzbedürfnis qualifizierter Anlegerinnen und Anleger angemessen Rechnung, heisst es weiter in der Mitteilung. Der L-QIF soll sowohl für offene als auch für geschlossene kollektive Kapitalanlagen nach KAG möglich sein. Das Anlageuniversum soll flexibel sein und den Investoren grösstmögliche Auswahl bieten. Zudem sei die steuerliche Einordnung als Schweizer Fonds ein zentrales Element für den Erfolg des L-QIF.

Das Parlament wird sich nach der vorberatenden Kommission voraussichtlich in der Wintersession 2020 mit der Vorlage befassen. Deren Inkrafttreten ist per 2022 zu erwarten.