Ideen sind wertvoll – keine Frage. Besonders wenn ein Jungunternehmen eine neue Idee hat, sollte diese geschützt werden. In welchen Bereichen Ideen geschützt werden können und sollten, erläuterte Roland Tschudin vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum IGE im Rahmen der Startimpuls-Reihe in Luzern.

Roland Tschudin vom Institut für Geistiges Eigentum

Roland Tschudin vom Institut für Geistiges Eigentum

„Gute Ideen werden geklaut – von Piraten und anderen Mitläufern“ – mit diesen Worten eröffnete Roland Tschudin, Senior Trainer beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum sein Referat über Ideenklau und Schutzrechte. Tschudin erwähnt den Artikel 5 im Bundesgesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb, in dem steht: „Das marktreife Arbeitsergebnis eines anderen ohne angemessenen eigenen Aufwand durch technische Reproduktionsverfahren als solches übernimmt und verwertet.“ Dabei zeigte Tschudin anhand einer Espressomaschine auf, welche Bereichen das Immaterialgüterrecht betrifft: Das Patent schützt die Technologie der Maschine, die Marke das Produkt, das Design die Form der Maschine und das Urheberrecht die Anleitung.

Dabei müssen aber nicht immer Schutzrechte angewendet werden. Ein Geheimhaltung macht vor allem Sinn, wenn Verfahrenspatente, Nischenprodukte oder Serviceverfahren ins Spiel kommen. Eine Marke hingegen hat eine Schutzdauer von mindestens zehn Jahren und dient der Unterscheidung von Produkten. Sie gehört dem Anmelder der Marke. Das Design schützt Gestaltungen und Teile von Erzeugnissen und gehören dem Arbeitgeber. Patente werden für neue Erfindungen erteilt, sofern sie nicht in absehbarer Art und Weise aus dem Stand der Technik ergeben. Sie sind höchstens 20 Jahre lang gültig. Im Bereich Kunst geht es um die Form und nicht den Inhalt, der geschützt wird. Das Recht liegt dort beim Autoren.

Tschudin weist daraufhin, dass bei neuen Ideen eine Strategie zum Schutz gewählt werden soll: „Bei einer neuen Idee sollte man überlegen, welche Teile man schützen soll und nicht einfach das ganze Produkt als solches“. Wie man sich schützen kann, zeigen Gesetzartikel auf – dabei gibt es regional grosse Unterschiede. Die Kosten für beispielweise die Anmeldung eines Patents können dabei rasch in die Zehntausende von Franken gehen. Er verweist dabei auch auf das weltweite Espacenet (80 Mio Einträge; kostenlos!) des Europäischen Patentamts (Schweiz ist Mitglied!).

Durch die Globalisierung und das World Wide Web ist Ideenklau einfacher geworden – und das Thema vielschichtiger. Ist eine Me-Too-Webdienstleistung in einem anderen Land schon ein Ideenklau. Warum gibt es jetzt plötzlich in allen Supermärkten „Nespresso“-Kapseln zu kaufen und vorher nicht? Diese Fragen beantwortet Tschudin täglich und sagt: „Das Internet und Webdienstleistungen, die sich in Form von Webseiten oder Apps zeigen, sind zahlreich im Netz und deshalb kaum übersichtlich. Das macht den Ideenklau einfacher, aber weil Produkte auf dem Netz von allen einsehbar sind, findet eine grössere Selbstkontrolle statt“, sagt Tschudin.

Weil viele Ideen heute nur noch „virtuell“ existieren, sei die Hemmschwelle zum Ideenklau gesunken – oder werde in ein zu extremes Verhältnis gesetzt mit Verfügungen?. „Welche Massnahmen zum Schutz von Ideen getroffen werden müssen, ist heute nicht ganz einfach (Spezialisten beiziehen!), aber deshalb umso wichtiger“, sagt Tschudin. Verständlich, schliesslich bietet sein Institut genau diese Dienstleistungen an. Er sagt auch, dass die Anfragen nach Informationen in den letzten Jahren gestiegen sei.

Am Dienstag, 6. Mai 2014 spricht Roland Tschudin im Rahmen des IFJ-Startimpuls im Gundeldinger-Casino in Basel über Ideenklau.