Mitarbeiterbeteiligungen gehören nicht nur im Silicon Valley zum guten Ton. Wir werfen einen Blick auf das Konzept, mit dem Startup-Gründer ihre Mitarbeiter langfristig motivieren wollen.

investmentIn den USA sind sie fester Bestandteil der Unternehmenskultur: Beteiligungen für Mitarbeiter. Hierzulande ist man zurückhaltender, was «employee stock option plans» (ESOPs) angeht. Das liegt auch daran, dass diese weniger nachgefragt werden, sagt Startup-Gründer Reto Lämmler: «Oft wollen Leute lieber ein gutes Fixgehalt.» Eine Einstellung, die Lämmler nicht teilt: Es sei doch das Reizvolle am Gründen, an Erfolg und Risiko teilzuhaben. Darum appelliere er an Startupper, bei der Einstellung auf Beteiligungen zu pochen.

Aus Sicht der Gründer sind Beteiligungsmodelle ein Weg, zusätzliche Anreize für ihre Mitarbeiter zu schaffen. Wenig Lohn und lange Arbeitszeiten ausgleichen, wie ein Eigentümer denken, sich langfristig ans Unternehmen binden, den Unternehmswert steigern: Beteiligungen sollen finanziell motivieren.

Motivieren, aber wie? 

Wie gut ESOPs dazu taugen, ist eine offene Frage – auch eine der Philosophie.
Millform-CEO Matthias Sala setzt in seinem Startup auf ESOPs. Für ihn ist das Motivieren des Team zwar wichtig; die Hoffnung, allein damit zu Höchstleistungen anzuspornen, sei aber verfehlt. Beteiligungen gehörten einfach dazu, dabei gehe es auch um Fairness. Eine lesenswerte Diskussion zu berechtigten und falschen Hoffnungen liefert Steve Robbins mit Is Equity-Based Compensation a Good Thing? Ein Fazit: Ein guter Draht zum Team ist meist das wichtigste Motivationsmittel.

Wollen die Gründer neu hinzugestossene Mitarbeiter beteiligen, können sie Firmenanteile zurückstellen. Eine übliche Menge dafür sind zehn bis 20 Prozent. Entscheidet man sich für Mitarbeiterbeteiligungen, hat man dann die Wahl zwischen drei Modellen, je mit eigenen Vor- und Nachteilen. Die Modelle unterscheiden sich unter anderem in steuerlicher Hinsicht.

  • Aktienpläne
  • Optionspläne
  • Phantom Stocks (auch Schattenaktien, -optionen)

Mitarbeiteraktien

Einfachstes Modell ist das der Mitarbeiteraktien. Nach einem Verteilschlüssel beteiligen die Gründer ihre Mitarbeiter am Eigenkapital des Startups. Im Fall eines Exits profitieren diese dann mit beim Verkaufserlös. Das genaue Modell wird in einem Plandokument vertraglich festgelegt. Meistens sind die Aktien an Bedingungen geknüpft und werden nach und nach abgegeben. Eine Wartefrist sorgt für den Anreiz, im Unternehmen zu bleiben. Im Fachjargon nennt sich diese Sperrfrist «Vesting». Bevor sie abläuft, darf ein Mitarbeiter seine Aktien nicht verkaufen, verpfänden oder anderweitig belasten.

Wie meist in Steuerfragen gilt auch hier: Für die genauen Bedingungen empfiehlt sich das Konsultieren eines Fachmanns, zum Beispiel bei einer Standortförderung.
Dabei muss beachtet werden, dass Aktien steuerpflichtig sind. Mitarbeiter müssen also Steuern auf Aktien zahlen, die erst später (vielleicht) Ertrag bringen. Inhaber zahlen Vermögenssteuern und Wertsteigerungen der Aktien, z.B. bei einer Finanzierungsrunde, müssen ebenfalls versteuert werden. Und bei der Ausgabe der Aktien muss das Startup Sozialabgaben leisten. Aus diesem Grund sind andere Modelle verbreitet.

Optionen

Optionspläne funktionieren von der Verteilung her ähnlich. Allerdings erhalten Mitarbeiter statt Anteilen ein Kaufrecht für eine festgelegte Menge an Aktien. Die Optionen besitzen einen Ausübungspreis, zu dem sie in Aktien getauscht werden können. Mit einer Wertsteigerung des Unternehmens kann damit der Inhaber die Differenz zwischen diesem Ausübungspreis und dem neuen Wert als Gewinn einstreichen. Auch Optionen werden besteuert, nach neuer Gesetzgebung aber erst bei der Ausübung.

Phantom Stock oder Schattenaktien

Die Fachsprache nennt sie «fiktives Beteiligungspapiere»: Phantom Stocks sind eine Art Punktesystem, mit dem Startups ihren Mitarbeitern für den Exitfall eine Erfolgsbeteiligung zusichern. Nach einem Verteilschlüssel wird dann ein Teil des Erlöses als Cashbetrag ausbezahlt. Zentraler Unterschied: Schattenaktien sind eine rein interne Grösse, mit ihnen sind Mitarbeiter rechtlich nicht an der Firma beteiligt. Das heisst, dem Inhaber stehen weder Rechte noch Pflichten eines Aktionärs zu.

Für Startups sind Schattenaktien einfacher zu handhaben, gerade aus rechtlicher Sicht. Da ein Verteilplan für Schattenaktien meist weniger formalisiert ist und informeller daherkommt, ist aber eine Vertrauensbasis zwischen Inhabern und Mitarbeitern wichtig.

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