Der Bundesrat hat letzte Woche den Bericht zu rasch wachsenden Jungunternehmen in der Schweiz herausgegeben. Startups geht es in der Schweiz insgesamt gut, allerdings besteht noch Handlungsbedarf im Steuerrecht und in Sachen Risikokapital. Aber im Grossen und Ganzen gibt es laut diesem Bericht wenig anzupassen.

Das Bundesratsfoto aus dem vergangenen Jahr. Bild: Schweizerische Bundeskanzlei.

Mit der Annahme des Postulats Derder (13.4237) hat sich der Bundesrat bereit erklärt, die Analyse von rasch wachsenden jungen Unternehmen in der Schweiz zu vertiefen und dabei mögliche Schwächen aufzuzeigen und Massnahmen vorzuschlagen. Der Bericht fasst die Situationslage der Startups in der Schweiz zusammen und vergleicht die Werte im internationalen Vergleich. So konnte im internationalen Vergleich in der Schweiz ein hoher Anteil von schnell wachsenden Jungunternehmen identifiziert werden. Auch beim Anteil der Beschäftigten befindet sich die Schweiz nahe an den führenden Vergleichsländern. Es werden zwar verhältnismässig wenige Unternehmen gegründet, aber das sei gemäss der Analyse auf die guten anderweitigen Karrieremöglichkeiten zurückzuführen. Der Bundesrat hält in seinem Bericht fest, dass die Finanzierung für Jungunternehmen eine Herausforderung bleibt.

Steuerlast für Gründer
Im Bericht betont der Bundesrat, dass es sich bei der Vermögenssteuer um eine substanzzehrende Steuerart. Substanzzehrende Steuern sind aus ökonomischer Perspektive grundsätzlich zu vermeiden. Der Bundesrat anerkennt, dass die Bewertung des Vermögens bei Startups zu hohen steuerlichen Belastungen und Liquiditätsengpässen führen kann und sah in seiner Antwort auf die Motion 16.3293 deshalb Handlungsbedarf. Er hat das Eidg. Finanzdepartement (EFD) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen, um die Standortattraktivität für Startups in der Schweiz zu verbessern.

Unbeschränkte Verlustvorträge
Im geltenden Recht können Verluste aus sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren abgezogen werden. Bleiben nach diesen sieben Jahren noch Verlustvorträge übrig, verfallen diese endgültig. Gerade bei forschungsbasierten Startups dauert es oft mehr als sieben Jahre, bis steuerbare Gewinne ausgewiesen werden. Der Bundesrat steht einer unbeschränkten Verlustverrechnung für alle Unternehmen in Verbindung mit einer Mindestbesteuerung offen gegenüber. Er ist deshalb bereit, die Frage einer unbeschränkten Verlustverrechnung für alle Unternehmen in Verbindung mit einer Mindestbesteuerung im Rahmen einer zukünftigen Steuerrevision zu prüfen.

Firmengründung ohne Beurkundung
Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist zwingend eine öffentliche Beurkundung erforderlich. Dies führt bei der gründenden Gesellschaft zu Kosten und andererseits benötigt eine Gründung in der Schweiz mehr Zeit als in anderen Ländern. Letzterer ist einer der Gründe, wieso die Schweiz beim Teilindikator „Starting a Business“ des Doing Business Indikators der Weltbank von 2016 nur an 69. Stelle figuriert. Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage der Schweiz hat der Bundesrat entschieden, die Bestimmungen zur Aufhebung der öffentlichen Beurkundung als Formerfordernis, wie sie der Vorentwurf zur Modernisierung des Handelsregisters vom 19.12.2012 vor-sah, in die laufende Aktienrechtsrevision zu übernehmen. Der Bundesrat hat dem Parlament am 23. November 2016 die entsprechende Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts vorgelegt.

Kein Investitionsabzug für Business Angels
Die Motion 13.3949 Derder forderte die Einführung eines Steueraufschubs für Investoren zur Förderung von Unternehmensgründungen. In Anbetracht der Erfahrungen auf Bundesebene mit dem Bundesgesetz über Risikokapitalgesellschaften, welches nicht die gewünschten Ergebnisse zeigte, wie auch der insgesamt moderaten Besteuerung im internationalen Vergleich, sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf zur Einführung eines Investitionsabzugs für Investoren auf Bundesebene.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz gehören über alles gesehen zu den besten der Welt. Die Herausforderung liegt darin, die Rahmenbedingungen ständig an die Dynamik der Wirtschaft und der technologischen Entwicklung anzupassen, heisst es im Bericht.

Quelle: Startupticker