Durch Steuerhürden sind Startups im Raum Zürich gezwungen sich entweder zu verschulden oder auszuwandern. Nun mobilisiert sich die Startup-Szene und geht gegen diese Situation vor.

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Vor allem im Raum Zürich ist seit Kurzem eine Situation für Jungunternehmer entstanden, die für sie nicht tragbar ist. Die Steuerbelastung übersteigt das Einkommen der Entrepreneure bei Weitem. Die Folgen sind katastrophal. Entweder müssen sie sich verschulden oder Anteile verkaufen, um den Forderungen der Steuerbehörde nachzukommen. Es kann aber auch vorkommen, dass sie auf ihre Investoren hören und den Firmensitz ins Ausland verlegen.

Laut der Handelszeitung ist der Kern des Problems folgender: «Führen Startups Finanzierungsrunden durch, um Geld für den Auf- und Ausbau des Unternehmens zu beschaffen, gilt nicht der Substanzwert für die Veranlagung. Stattdessen geschieht diese auf der Grundlage des Zeichnungspreises, den Investoren bei der letzten Finanzierungsrunde bezahlt haben. Wird der Wert der Firma anhand dieser Risikokapitalspritze ermittelt, kann dieser rasch um den Faktor 50 bis 100 in die Höhe schnellen – und im Gleichschritt die Vermögenssteuer, welche die Gründer zu entrichten haben.»

Bis ca. 2012 wurden Aktien solcher Start-ups während Jahren nachvollziehbar für die Vermögenssteuer nach dem Substanzwert (bzw. einer am Substanzwert angelehnten Methode; z.T. mit Ertragswert etc.) bewertet, wobei ein Pauschalabzug von 30% für vermögensrechtliche Beschränkungen gewährt wurde. Für Bewertungen seit 2012 werden vermehrt letztbezahlte Aktienpreise von Finanzierungsrunden als Bewertung für sämtliche Aktienkategorien herangezogen. Zusätzlich wird der Pauschalabzug von 30% nicht mehr gewährt. Am KS28 2008 hat sich nichts geändert, das KS28 wird neu anders ausgelegt, dies letztlich ohne jegliche Begründung durch die Steuerverwaltung. «Der Wegfall des Pauschalabzuges von einem Jahr zum nächsten lässt sich in keiner Art und Weise nachvollziehen», sagt Matthias Haussmann von Uepaa in einem Schreiben.

Haussmann

Matthias Haussmann, CEO von Uepaa, hat den Stein ins Rollen gebracht.

Wie aus vielen Beispielen bekannt, kann es Jahre dauern bis eine Firma Gewinne erzielt. Vor allem den erfolgreichen Schweizer Startups, die ausländische Investoren im Boot haben, wird durch die Steuersituation Steine in den Weg gelegt, weil sie (zu) hohe Bewertungen erhalten. Falls sie nicht Erfolge einfahren, sieht es düster aus. «Die Aktien der Jungunternehmer sind dann viel weniger oder nichts mehr wert. Zugleich haben sie aus dem eigenen Sack bereits mehrere 100’000 Franken Vermögenssteuern für diese Aktien bezahlt», sagt Beat Schillig vom Institut für Jungunternehmen in der Hanselszeitung. Im Sommer hatte man bereits im Rahmen des venturelab Programms zusammen mit dem profilierten Steuerexperten Peter Schmid von PwC einen Founders Circle Workshop zum Thema «Startup-Bewertung für Vermögenssteuerzwecke» organisiert. Dazu wurden betroffene Jungunternehmer eingeladen, die gemeinsam die Situation mit dem Experten diskutieren konnten.

Vor einigen Wochen mobilisierten sich nun die Betroffenen, um gegen den Missstand vorzugehen. Sie haben ein Hearing vor der Wirtschaftskommission des Nationalrats erhalten und ihr Anliegen vorbringen können. Ein Aufschub der Besteuerung bis zum Verkauf des Unternehmens wurde gefordert. «Nur wenn ein Exit stattfinde, sollen die Vermögenssteuern auch tatsächlich bezahlt werden müssen», schreibt die Handelszeitung. Diese Forderung wurde aber abgelehnt. «Ein Aufschub der Vermögenssteuer würde einen grossen Eingriff in das bestehende System darstellen», sagt Sprecher Patrick Teuscher. Ständerat Ruedi Noser (FDP) kann das Vorgehen der Behörden nicht nachvollziehen. Er bezeichnet sie als «Innovationsverhinderer».

Immerhin hat das Steueramt eine Empfehlung für Startups im Kanton Zürich abgegeben: «Es ist bekannt, dass eine grosse Verunsicherung in Bezug auf die Vermögenssteuer von Aktien von Startups herrscht. Der konstruktive Dialog mit dem Kanton läuft! Bis eine endgültige Lösung gefunden werden kann, empfiehlt das Steueramt des Kantons Zürich Startup-Firmen Einschätzungsentscheide hinsichtlich dem Wert der Aktien für sämtliche Steuerperioden mit Abstützung auf diese Information anzufechten, und zwar aus Sicht Gründer, Aktionär und Firma. Für weitere Informationen steht die Standortförderung im Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich gerne zur Verfügung.»

Wie die Diskussion weitergehen wird, ist noch nicht absehbar. Wir werden euch aber auf dem Laufenden halten. Im Video kann man mehr erfahren, wie sich Schweizer Startups Gehör im Parlament verschafften und ihren Vorschlagskatalog für startup-freundliche Rahmenbedingung präsentierten. Mit dabei war Karim Maizar von der Anwaltskanzlei Kellerhals. Vor Kurzem stellten wir ihn in unserem Beitrag zu den Startup Essentials Workshops an der ETH Zürich vor.